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NORMLUX – Normgerechte Lichtplanung

Lichtplanung, die der Abnahme standhält.

Prüffähig, herstellerneutral und ausschreibungsfest – für öffentliche Gebäude, bundesweit.

0 %
Normkonform & prüffähig
0 h
Reaktionszeit
0 €
Herstellerbindung
DE
Bundesweit tätig
DIN EN 12464-1:2021
DIN EN 1838:2025
DIN EN 13201
DGUV 108-003
VDE 0100
AMEV 2023
VOB/A
HOAI LP 1–7
DIN EN 50172:2024
GEG § 71a
§ 41a BNatSchG
DIN/TS 5031-100
DIN EN 12464-1:2021
DIN EN 1838:2025
DIN EN 13201
DGUV 108-003
VDE 0100
AMEV 2023
VOB/A
HOAI LP 1–7
DIN EN 50172:2024
GEG § 71a
§ 41a BNatSchG
DIN/TS 5031-100

LED-Umstellung ohne Planungsfehler

Öffentliche Gebäude stellen flächendeckend auf LED um – und ab 2029 sinkt die GEG-Grenze für Gebäudeautomation auf 70 kW. Ohne normgerechte Planung entstehen Fehler in Ausschreibung und Abnahme.

Haftung bei Normverstoß

Öffentliche Auftraggeber haften bei mangelnder Normkonformität persönlich. Eine prüffähige Lichtplanung schützt – und ist bei Ausschreibungen oft Voraussetzung.

15–45 % Förderung möglich

LED-Sanierung wird über BEG, KfW und Kommunalrichtlinie gefördert. Normgerechte Planung ist Voraussetzung – ich stelle alle Nachweise bereit.

Abnahme- & Vergabesicherheit

Lichtplanung abnahme- und
vergabefest gemacht.

Die häufigsten Probleme bei öffentlichen Bauprojekten – und wie eine prüffähige Planung sie löst.

Problem

Die Bauabnahme scheitert, weil kein lichttechnischer Nachweis vorliegt.

Lösung

Lichtberechnung und Simulation nach DIN EN 12464.

Ergebnis

Prüffähiger Em-, UGR- und U₀-Nachweis für jeden Raum.

Problem

Fördermittel werden abgelehnt, weil Nachweise zur Effizienz fehlen.

Lösung

Normgerechte Planung mit vollständiger Nachweisführung.

Ergebnis

Förderfähige Unterlagen nach GEG, BEG und Kommunalrichtlinie.

Problem

Die Ausschreibung ist angreifbar, weil sie ein Produkt bevorzugt.

Lösung

Herstellerneutrales Leistungsverzeichnis nach VOB/A.

Ergebnis

Vergabefestes LV ohne Herstellerbindung – rechtssicher ausschreibbar.

Leistungen

Lichtplanung über alle Leistungsphasen.

Jede Leistung führt zu einem prüffähigen Ergebnis – für Abnahme, Förderantrag oder Vergabe.

Schwerpunkt

Sicherheitsbeleuchtung & Notlicht

Bestandsgebäude ohne normgerechte Sicherheitsbeleuchtung haften im Schadensfall – und viele Betreiber wissen nicht, dass regelmäßige Funktionsprüfungen dokumentationspflichtig sind. Planung, Nachweis und technische Gefährdungsbeurteilung – lückenlos für Abnahme, Begehung und Betreiberpflicht.

DIN EN 1838:2025 · DIN EN 50172 · DGUV 108-003
01

Innenraum­beleuchtung

Verhindert Abnahmeprobleme durch fehlende Nachweise – prüffähig für jeden Raum.

DIN EN 12464-1:2021
02

Außen- & Arbeitsplatz

Außenanlagen und Freiflächen-Arbeitsplätze abnahmefähig geplant.

DIN EN 12464-2:2025
03

Straßen- & Wegebeleuchtung

Lichtmasterplan, Beleuchtungsklassen und förderfähige LED-Planung mit Nachweisen nach DIN EN 13201 und § 41a BNatSchG.

DIN EN 13201-1 bis -5
04

Lichtsteuerung

Ab Ende 2027 gesetzlich Pflicht in großen Nichtwohngebäuden: automatische Beleuchtungssteuerung nach GEG. Ich plane heute schon normkonform – DALI-2 und Präsenzsteuerung.

GEG § 71a · DIN EN 62386 · DALI-2
05

Tageslicht & HCL

Gesundheitsförderndes Licht für Schulen, Kliniken und Pflege.

DIN/TS 5031-100:2023
06

Lichtmessung & Simulation

Belastbare Ist-Werte als Grundlage für Abnahme und Förderantrag.

DIN EN 13032-1/-2
07

Ausschreibung & Planprüfung

Vergabefestes LV ohne Herstellerbindung – schützt vor Einsprüchen.

VOB/A § 7 · Herstellerneutral
08

BIM & 3D

Lichtplanung koordiniert im BIM-Modell mit fotorealistischer Visualisierung.

BIM Level 2 · AMEV
09

Lichtimmissions­prüfung

Schützt vor Anwohnerklagen bei Sportplätzen, Parkplätzen und Außenanlagen. Nachweis von Raumaufhellung und Blendung nach LAI – bevor gebaut wird, nicht nachdem geklagt wurde.

LAI-Hinweise · DIN SPEC 67169 · § 22 BImSchG
Sicherheitsbeleuchtung

Wenn der Strom ausfällt,
zählt jede Sekunde.

Fluchtwege, Antipanik und Hochrisikobereiche – geplant, berechnet und nachgewiesen nach DIN EN 1838:2025. Inklusive technischer Gefährdungsbeurteilung als Grundlage der GBU nach DGUV Regel 108-003.

Sicherheitsbeleuchtung anfragen
Normkompetenz

Gesetze und Normen, die zählen.

DIN EN 12464-1Innenbeleuchtung
DIN EN 12464-2Außenbeleuchtung
DIN EN 1838Sicherheitsbeleuchtung
DIN EN 50172Notbeleuchtung
DIN EN 13201Straßenbeleuchtung
DGUV 108-003GBU Beleuchtung
AMEV 2023Öffentliche Gebäude
VOB/AVergabe & Ausschreibung

Weitere Normen und Richtlinien (DGUV, DIN/TS, VDE, GEG, BNatSchG u. a.) werden projektspezifisch berücksichtigt.

Fördermittel & Wirtschaftlichkeit

Bis zu 45 % Förderung für die LED-Sanierung.

BEG, KfW und Kommunalrichtlinie fördern LED-Beleuchtung. Normgerechte Planung ist Voraussetzung – ich stelle alle Nachweise bereit.

Zum LCC-Rechner
Ablauf

So entsteht Ihre prüffähige Planung.

Sechs klare Schritte – von der ersten Analyse bis zur Übergabe abnahmefertiger Unterlagen.

01

Projektanalyse

Aufnahme der Gebäudenutzung, Anforderungen und Rahmenbedingungen. Klärung von Förderzielen und Terminplan.

02

Normprüfung

Festlegung der einschlägigen Normen je Raum und Bereich – ohne Interpretationsspielraum.

03

Lichtsimulation

Berechnung aller lichttechnischen Werte auf Basis herstellerneutraler Leuchtendaten.

04

Optimierung

Abstimmung von Effizienz, Investition und Nutzungsqualität – wirtschaftlich und normkonform.

05

Nachweise

Prüffähige Nachweise, Leistungsverzeichnisse und Förderunterlagen nach VOB/A.

06

Übergabe

Abnahmefertige Unterlagen – belastbar für Abnahme, Begehung und Förderantrag.

Zekeriya Okyay – NORMLUX
Über mich

Zekeriya Okyay

Ich bin Elektroingenieur mit dem Schwerpunkt normgerechte Lichtplanung und Sicherheitsbeleuchtung für öffentliche Gebäude.

Ich kenne die Anforderungen öffentlicher Auftraggeber nicht nur aus der Planung – ich habe jahrelang auf der Bauherrenseite gearbeitet und weiß, was Kommunen, Schulträger und Generalunternehmer wirklich brauchen: prüffähige Unterlagen, Normkonformität, klare Kommunikation.

Mein Büro ist in Mönchengladbach, meine Projekte sind es nicht – ich plane bundesweit.

Kostenlos & unverbindlich

Ist Ihr Projekt normkonform?

Schicken Sie mir Ihre Eckdaten – in einem kostenlosen 15-Minuten-Kurzcheck prüfe ich, wo Ihr Projekt steht und welche Nachweise fehlen.

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Kontakt

Sprechen wir über Ihr Projekt.

Schreiben Sie mir kurz, was Sie planen. Ich antworte innerhalb von 24 Stunden.

Oder direkt: info@normlux.de · +49 1590 674 65 24